Tipps und Tricks

Hinzuverdienst versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Familienversicherung

Möchte man als Ehefrau während der „Kinderzeit“ etwas hinzuverdienen und dabei beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden, so gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

  1. einen Minjob bis 400,00 € mtl. (evtl. ab 2013 = 450,00 € mtl.)
    ODER
  2. eine andere Tätigkeit (je nach Versicherung) bis max. 370,00 € mtl.
    (selbständige Tätigkeit / Einnahmen aus Vermietung / Einnahmen aus Kapitalvermögen / Sonstiges)

Es geht also nur entweder / oder!!! Sollte sich die Gelegenheit ergeben, dass ein höherer Verdienst möglich ist, so MUSS die Ehefrau sich selber eigenständig versichern. Diesist also demnach möglich ab einer nichtselbständigen Tätigkeit von 401,00 € mtl. (ab 2013 = 451,00 €). Hier kann sie dann allerdings verschiedene Einnahmequellen nutzen.

Neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit sind also ALLE anderen Einkünfte (selbständige Tätigkeit / Einnahmen aus Vermietung / Einnahmen aus Kapitalvermögen / Sonstiges) versicherungsfrei, solange sie nicht

  • von der Zeit
    UND
  • von dem Entgelt
  • ca. 30 % der versicherungspflichtigen Tätigkeit übersteigen!

Beispiel:

Es existiert eine nichtselbständige  Tätigkeit

  • von 450,00 €, wofür ca. 10 Stunden wöchentlich aufgebracht werden
  • Hinzuverdienst möglich: bei bis zu 13 Stunden wöchentlich ca. 580,00 € mtl. aus anderen Einkunftsquellen

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