Hinzuverdienst versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Familienversicherung
Möchte man als Ehefrau während der „Kinderzeit“ etwas hinzuverdienen und dabei beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden, so gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- einen Minjob bis 400,00 € mtl. (evtl. ab 2013 = 450,00 € mtl.)
ODER - eine andere Tätigkeit (je nach Versicherung) bis max. 370,00 € mtl.
(selbständige Tätigkeit / Einnahmen aus Vermietung / Einnahmen aus Kapitalvermögen / Sonstiges)
Es geht also nur entweder / oder!!! Sollte sich die Gelegenheit ergeben, dass ein höherer Verdienst möglich ist, so MUSS die Ehefrau sich selber eigenständig versichern. Diesist also demnach möglich ab einer nichtselbständigen Tätigkeit von 401,00 € mtl. (ab 2013 = 451,00 €). Hier kann sie dann allerdings verschiedene Einnahmequellen nutzen.
Neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit sind also ALLE anderen Einkünfte (selbständige Tätigkeit / Einnahmen aus Vermietung / Einnahmen aus Kapitalvermögen / Sonstiges) versicherungsfrei, solange sie nicht
- von der Zeit
UND - von dem Entgelt
- ca. 30 % der versicherungspflichtigen Tätigkeit übersteigen!
Beispiel:
Es existiert eine nichtselbständige Tätigkeit
- von 450,00 €, wofür ca. 10 Stunden wöchentlich aufgebracht werden
- Hinzuverdienst möglich: bei bis zu 13 Stunden wöchentlich ca. 580,00 € mtl. aus anderen Einkunftsquellen
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