Hinzuverdienst
Hinzuverdienst versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Familienversicherung
Möchte man als Ehefrau während der „Kinderzeit“ etwas hinzuverdienen und dabei beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden, so gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- einen Minjob bis 400,00 € mtl. (evtl. ab 2013 = 450,00 € mtl.)
ODER - eine andere Tätigkeit (je nach Versicherung) bis max. 370,00 € mtl.
(selbständige Tätigkeit / Einnahmen aus Vermietung / Einnahmen aus Kapitalvermögen / Sonstiges)
Es geht also nur entweder / oder!!! Sollte sich die Gelegenheit ergeben, dass ein höherer Verdienst möglich ist, so MUSS die Ehefrau sich selber eigenständig versichern. Dies Weiterlesen
Minijob KEINE eigenständige Krankenversicherung
Eine in der Familienversicherung mitversicherte Ehefrau darf je nach Versicherung maximal 370,00 € (in jeder Einkommensart) monatlich hinzu verdienen, ohne dass sie sich selber mit diesem Hinzuverdienst versichern muss.