> 10. des Folgemonats
> Mit Dauerfristverlängerung ein weiterer Monat
(bei Monatszahlern muss eine Sondervorauszahlung geleistet werden)
> Sondervorauszahlung wie Kaution, wird im Dezember wieder verrechnet.
> 10. des Folgemonats
> Mit Dauerfristverlängerung ein weiterer Monat
(bei Monatszahlern muss eine Sondervorauszahlung geleistet werden)
> Sondervorauszahlung wie Kaution, wird im Dezember wieder verrechnet.
Privatnutzung des Geschäftswagens ab 1.1.2006
Änderung der so genannten „1-Prozent-Regelung“ für die private Nutzung von Dienstwagen: Weiterlesen
Steuerliche „Liebhaberei“
Gerade in Zeiten leerer Kassen betrachtet das Finanzamt Verluste, die vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, argwöhnisch. Weiterlesen
Die Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe des voraussichtlichen
Gewinns
Stichtage für die Vorauszahlungen sind
– 10. März,
– 10. Juni,
– 10. September,
– 10. Dezember
Anforderungen an Rechnungen a) Geänderte Anforderungen an Rechnungen
Ab dem 1.1.2004 müssen umsatzsteuerliche Rechnungen folgende Angaben enthalten: Weiterlesen
Wenn man nun nach § 4 Abs. 3 EstG zulässigerweise seinen Gewinn ermitteln darf, so ist man nicht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen. Weiterlesen
„Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“ Weiterlesen
Die Bilanz ist die Darstellung der Vermögenswerte – der Aktiva – einerseits und die Darstellung der Finanzierung – der Passiva – andererseits. Aktiva sind solche Vermögensformen, die ein Unternehmen „aktiv“ einsetzen kann, unabhängig davon, ob diese selbst finanziert wurden oder nicht. Die Passivseite zeigt die Finanzierung, also die Herkunft des Kapitals. Der Kapitalgeber kann die Richtung der Geschäftstätigkeit mitbestimmen, im Vergleich zum Geschäftsführer verkörpert er aber dennoch die passive Seite. Weiterlesen
Neue Buchführungsgrenzen:
Kleine und mitteständische Gewerbetreibende, die nach Handelsrecht nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, dürfen ihren Gewinn derzeit nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, solange ihr Gewinn nicht mehr als 30.000 Euro und ihr Umsatz nicht mehr als 350.000 Euro beträgt. Weiterlesen