Tipps und Tricks

Versicherungspflicht nebenberufliche Selbständigkeit

Ab wann genau werden Einkünfte aus einer selbständigen Nebentätigkeit der versicherungspflicht unterworfen?Als erstes ist zunächst einmal zu prüfen ob überhaupt eine
nebenberufliche oder eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt:

nebenberuflich:

  • Die Krankenkassen gehen hier von einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 19,25 Stunden aus.
  • JEDE Tätigkeit unterhalb dieser Arbeitszeit (Vor- und Nacharbeiten werden hier allerdings eingerechnet!) gilt pauschal als nebenberuflich.
  • Übt man also eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus (ab 1.1.2013 mindestens 451,00 € monatlich), so sind aus dem Arbeitseinkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit KEiNE Beiträge zu entrichten.

hauptberuflich:

  • Bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 19,25 Stunden wird die wirtschaftliche Bedeutung dieser Tätigkeit geprüft
  • Wenn die selbständige Tätigkeit um 30 % den zeitlichen Aufwand und die wirtschaftliche Bedeutung übersteigt, liegt eine hauptberufliche Tätigkeit vor.
  • Die hauptberufliche Selbständigkeit unterliegt der privaten Krankenversicherung!

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