Versicherungspflicht nebenberufliche Selbständigkeit
Ab wann genau werden Einkünfte aus einer selbständigen Nebentätigkeit der versicherungspflicht unterworfen?Als erstes ist zunächst einmal zu prüfen ob überhaupt eine
nebenberufliche oder eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt:
nebenberuflich:
- Die Krankenkassen gehen hier von einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 19,25 Stunden aus.
- JEDE Tätigkeit unterhalb dieser Arbeitszeit (Vor- und Nacharbeiten werden hier allerdings eingerechnet!) gilt pauschal als nebenberuflich.
- Übt man also eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus (ab 1.1.2013 mindestens 451,00 € monatlich), so sind aus dem Arbeitseinkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit KEiNE Beiträge zu entrichten.
hauptberuflich:
- Bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 19,25 Stunden wird die wirtschaftliche Bedeutung dieser Tätigkeit geprüft
- Wenn die selbständige Tätigkeit um 30 % den zeitlichen Aufwand und die wirtschaftliche Bedeutung übersteigt, liegt eine hauptberufliche Tätigkeit vor.
- Die hauptberufliche Selbständigkeit unterliegt der privaten Krankenversicherung!
Schreibe einen Kommentar