Versicherungspflicht nebenberufliche Selbständigkeit

Ab wann genau werden Einkünfte aus einer selbständigen Nebentätigkeit der versicherungspflicht unterworfen?Als erstes ist zunächst einmal zu prüfen ob überhaupt eine
nebenberufliche oder eine hauptberufliche Tätigkeit vorliegt:

nebenberuflich:

  • Die Krankenkassen gehen hier von einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 19,25 Stunden aus.
  • JEDE Tätigkeit unterhalb dieser Arbeitszeit (Vor- und Nacharbeiten werden hier allerdings eingerechnet!) gilt pauschal als nebenberuflich.
  • Übt man also eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus (ab 1.1.2013 mindestens 451,00 € monatlich), so sind aus dem Arbeitseinkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit KEiNE Beiträge zu entrichten.

hauptberuflich:

  • Bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 19,25 Stunden wird die wirtschaftliche Bedeutung dieser Tätigkeit geprüft
  • Wenn die selbständige Tätigkeit um 30 % den zeitlichen Aufwand und die wirtschaftliche Bedeutung übersteigt, liegt eine hauptberufliche Tätigkeit vor.
  • Die hauptberufliche Selbständigkeit unterliegt der privaten Krankenversicherung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert